Tecan startet Transformationsprogramm «Rewired» nach Milliarden-Ziel trotz Verlust
Die Tecan Group hat ein schwaches Geschäftsjahr 2025 mit einem tiefroten Abschluss verbucht und reagiert mit einem umfassenden Transformationsprogramm. Der Laborausrüster aus Männedorf...
Überflugstopp für US-Aufklärung: Bundesrat testet Grenzen des Neutralitätsrechts
Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der...
Nach Baumers Verzicht: Zweiter Wahlgang in Zürich wird zur Formsache für Golta
Der Zürcher FDP-Stadtrat Michael Baumer verzichtet auf eine Kandidatur für das Stadtpräsidium und will stattdessen im Departement der Industriellen Betriebe bleiben. Damit schwinden die...
Bachem: Starkes Jahr 2025, vorsichtiger Ton beim Ausblick
Bachem hat für das Geschäftsjahr 2025 robuste Zahlen vorgelegt und die durchschnittlichen Analystenschätzungen beim Umsatz wie beim Ergebnis übertroffen. Der Pharmazulieferer setzte 695,1...
UBS stellt sich gegen vollständige Kapitalunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften
Die Schweizer Großbank UBS steht vor einem deutlich strengeren Kapitalregime. Der Bundesrat will Mitte April eine Verschärfung der Eigenmittelverordnung für systemrelevante Institute...

Reformpaket sieht Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten vor

12.03.2026


Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sollen künftig zusätzliche Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum erhalten. Dies geht aus Entwürfen für ein Reformpaket hervor, auf das sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verständigt haben. Länder und Verbände werden in den nächsten Wochen Gelegenheit haben, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Im Zentrum der Reform steht die Nutzung biometrischer Daten aus dem Internet für Ermittlungen.

Hintergrund der geplanten Maßnahmen ist die Abwehr von Gefahren durch internationalen Terrorismus. In den vergangenen Jahren haben deutsche Sicherheitsbehörden oft entscheidende Hinweise von befreundeten Diensten im Ausland erhalten, was aus Sicht von Fachleuten eine unbefriedigende Situation darstellt. Zudem entwickeln sich Technologien wie Künstliche Intelligenz zunehmend weiter, und es besteht die Sorge, auf Operationen ausländischer Geheimdienste nicht angemessen reagieren zu können.

Im Koalitionsvertrag heißt es: "Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale Befugnisse erhalten, um den heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können." Konkret sollen die Sicherheitsbehörden für bestimmte Zwecke Daten mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz auswerten dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen die Strafverfolgungsbehörden bei schweren Straftaten im Nachhinein Täter mit Hilfe biometrischer Daten identifizieren dürfen.

Weitere Details sind bereits ausbuchstabiert: "Zur nachträglichen Identifikation von mutmaßlichen Tätern wollen wir eine Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten", heißt es im Koalitionsvertrag. Zudem soll das Bundeskriminalamt eine Rechtsgrundlage für das Testen und Trainieren von IT-Produkten erhalten. Die angestrebten Reformen müssen durch Änderungen in der Strafprozessordnung flankiert werden, da bisher keine ausdrückliche Erlaubnis für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten existiert. Voraussetzung dafür soll der Verdacht sein, dass jemand Täter einer schweren Straftat ist.