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Kleine Bestände im Visier: Sachsen kontrolliert Impfstatus bei Geflügel

10.03.2026


Nach dem Ausbruch der hochansteckenden Newcastle-Krankheit bei Geflügel in Brandenburg und Bayern verschärfen Sachsens Veterinärämter die Impfkontrollen. Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter in Sachsen werden verstärkt Kontrollen in Geflügelhaltungen durchführen, teilte das sächsische Gesundheitsministerium mit. Zusätzlich werden die Kontrollen durch verstärkte Aufklärungsmaßnahmen begleitet.

Für die Tierseuche, die auch "atypische Geflügelpest" genannt wird, gilt für Geflügelhalter eine Impfpflicht. Besonders bei Haltungen mit wenigen Tieren sei in der Vergangenheit aber ein "mangelhafter Immunisierungsgrad" festgestellt worden, so das Ministerium weiter. Viele Geflügelhalter wiegen sich in einer scheinbaren Sicherheit, da es in den vergangenen Jahren nur selten zu Ausbrüchen der Newcastle-Krankheit in Sachsen gekommen ist.

Ende Februar hatte das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald über den bundesweit ersten Ausbruch der meldepflichtigen Viruserkrankung seit 30 Jahren bei Geflügel in Brandenburg informiert. Die Erkrankung verläuft bei den Tieren in der Regel tödlich. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Bis zum Donnerstag gab es acht bestätigte Ausbrüche der Krankheit auf Geflügelfarmen in Brandenburg und Bayern. Rund 125.000 Tiere sind nach Angaben des FLI vorsorglich getötet worden.

Sachsens Gesundheitsministerium empfiehlt allen Haltern von Geflügel daher, den Impfstatus ihrer Tiere zu prüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Sorgfältige Stallhygiene und das Vermeiden unnötiger Kontakte mit anderen Tierbeständen seien außerdem aktuell besonders wichtig. Es gebe eine erhebliche Gefährdungslage für Geflügelbetriebe und andere Vogelhaltungen wie Zoos, auch in Verbindung mit der ebenfalls zirkulierenden Vogelgrippe.